Bischöfliche Stiftung richtet Soforthilfefonds für Frauenhäuser ein
Der Beirat der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat beschlossen, für einen Zeitraum von drei Jahren einen Soforthilfefonds für die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen einzurichten. Der Fonds wird mit einem jährlichen Betrag von 25.000 Euro aus Stiftungsmitteln ausgestattet. Er ist zunächst bis 2021 befristet. Der SkF Viersen, als Träger eines der fünf Frauen- und Kinderschutzhäuser im Bistum Aachen, freut sich sehr über die Einrichtung dieses Fonds.
Den ganzen Artikel zum Soforthilfefonds finden Sie hier.
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