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Gemeinsames Wohnen für Mutter & Kind

Die Einrichtungen des Fachbereiches "Gemeinsames Wohnen für 

Mutter und Kind" bieten in verschiedenen Wohnformen Schwangeren und Alleinerziehenden mit ihrem Kindern Wohnraum mit sozialpädagogischer Betreuung an. Diese Begleitung hilft bei der Bewältigung 

persönlicher und sozialer Schwierigkeiten.

 

Die Hilfen richten sich gleichberechtigt an die Frau und das Kind. Sie werden unabhängig vom Alter der Mutter gewährt, lediglich das jüngste Kind muss unter sechs Jahren sein.

 

Die vorrangige Rechtsgrundlage der Hilfegewährung bildet &19 SGB VIII "Gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder". 

 

Unsere Begleitung ist unabhängig von Nationalität und Konfession. 

 

Gemeinsames Wohnen an zwei Standorten.

 

Mehr Informationen finden Sie in diesem PDF

Anfragen richten Sie bitte an 02162 / 9 18 68 10 oder unter .

neuHaus

Zuständig für diesen Bereich :

neuHaus_Westerath1 Homepage

Einrichtungsleitung:


Marijke Westerath

B.A. Soziale Arbeit

 

Tel.: 02162 / 24983-85


 

Apartmenthaus
neuHaus
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